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AG Andernach, 25.11.2016 - 65 C 616/16 |
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- LG Koblenz, 07.03.2013 - 14 S 55/12
Auszug aus AG Andernach, 25.11.2016 - 65 C 616/16
Im vorliegenden Fall erachtet das Gericht unter Berücksichtigung des Vortrages der Beklagten mit Schriftsatz vom 07.10.2016 in Anbetracht der ständigen Rechtsprechung im hiesigen Landgerichtsbezirk einen Zuschlag zu dem sich aus der Schwacke-Liste ergebenden Betrages als angebracht (vgl. statt vieler LG Koblenz, Urteil vom 07.03.2013, Az. 14 S 55/12). - BGH, 05.02.2013 - VI ZR 290/11
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erforderlichkeit der Anmietung eines …
Auszug aus AG Andernach, 25.11.2016 - 65 C 616/16
Vielmehr müssen immer die konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden, denn es sind Konstellationen denkbar, bei denen auch bei geringer Fahrleistung die Anmietung gerechtfertigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 05.02.2013, Az. VI ZR 290/11 für eine tägliche Fahrtstrecke von nur ca. 6 km). - BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der …
Auszug aus AG Andernach, 25.11.2016 - 65 C 616/16
Gleichwohl können jedoch Listen oder Tabellen bei der Schadensschätzung Anwendung finden (vgl. BGH, Urteil vom 17.05.2011, Az. VI ZR 142/10). - OLG Koblenz, 02.02.2015 - 12 U 925/13
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Höhe zu erstattender Mietwagenkosten
Auszug aus AG Andernach, 25.11.2016 - 65 C 616/16
Denn es dürfte für die Beklagte unmöglich sein, im Zeitpunkt des Rechtsstreits mehrere auf ein in der Vergangenheit liegendes Datum bezogene Angebote zu ermitteln und vorzulegen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom Urteil vom 2.2.2015, Az. 12 U 925/13).